Offener Brief: Untersagung von körpernahen
Dienstleistungen wie Shiatsu-Behandlungen, § 12 (2) der 12.
BayIfSMV nicht nachvollziehbar
der
Regionalgruppe München und Umland der Gesellschaft für Shiatsu
Deutschland e.V.:
Ismaning,
06. März 2021.
An Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, MdL
und Herrn Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek,
MdL (nur per E-Mail)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder, sehr geehrter
Herr Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek,
ich schreiben Ihnen in meiner Eigenschaft als Leiter der
Regionalgruppe München und Umland [1] der Gesellschaft für Shiatsu in
Deutschland e.V. [2].
Mit Verwunderung - um nicht zu sagen mit Verärgerung - habe ich die
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)
vom 05. März 2021 [3] gelesen.
Obwohl es in der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom
04. März 2021 [4] heißt: "Ministerrat unterstützt MPK-Beschlüsse",
weicht die 12. BayIfSMV mit § 12 Abs. 2 in eklatanter, nicht
nachvollziehbarer Weise und zudem ohne jegliche Begründung von diesen
MPK-Beschlüssen vom 03. März 2021 [5] ab!
So steht in § 12 Abs. 2 Satz 1 der 12. BayIfSMV:
"Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden
unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder
ähnliche Betriebe sind untersagt."
Ausnahmen gibt es in der 12. BayIfSMV nur für die
"Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch
erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und
Gesichtspflege".
Dies ist aber eine ganz deutliche und zudem grundlose Abweichung von
dem Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der
Länder vom 03. März 2021 . Dort heißt es in Ziffer 5, 2. Spiegelstrich
(Seite 7 der PDF-Datei) eindeutig:
"Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen
körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit
entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die
Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder
Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein
tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des
Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist."
Warum dürfen Shiatsu-Praktikerinnen und Shiatsupraktiker ihre
Shiatsu-Behandlungen [6] noch immer nicht anbieten? Wo doch Berührung
so wichtig ist – quasi zur seelischen Hygiene gehört - (vgl. auch den
WDR-Fernsehbeitrag „Heilen durch Berührung: Shiatsu“ [7].
Shiatsu-Behandlungen sind *keine* Wellness-Massagen, sondern dienen
der Gesundheitsförderung.
Die Shiatsu-Behandlung erfolgt – im Gegensatz zu den meisten Massagen
– im bekleideten Zustand. Hygienekonzepte [8] liegen vor, das Tragen
von Masken ist möglich. Shiatsu-Behandlungen werden üblicherweise nur
nach Terminvereinbarung durchgeführt, die „Zutrittssteuerung“ ist also
gegeben – mehr noch: Es kommt nur immer ein Klient, eine Klientin in
die Praxis. Es gibt also keinen Grund in Bayern vom dem MPK-Beschluss
abzuweichen!
Daher bitte ich Sie dringend im Namen der Shiatsu-Praktikerinnen und
Shiatsu-Praktiker der GSD-Regeionalgruppe München und Umland dringend,
unverzüglich die 12. BayIfSMV an die MPK-Beschlüsse vom 03. März 2021
anzupassen oder zumindest Shiatsu-Behandlungen (und andere Massagen,
die der Gesundheitsförderung dienen) in die Ausnahmen des § 12 Abs. 2
Satz 3 der 12. BayIfSMV aufzunehmen.
Über eine zeitnahe Rückmeldung freue ich mich. Für Rückfragen stehe
ich Ihnen selbstverständlich gerne - auch am Wochenende - zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Werner Hülsmann
- Leiter der GSD-Regionalgruppe München und Umland -
*Hinweis* - Aus Gründen der Fairness weise
ich Sie darauf hin, dass ich diese E-Mail heute an die Mitglieder der
Regionalgruppe weiterleiten und morgen, Sonntag, 07. März 2021 sowohl
auf der Website der GSD Regionalgruppe München und Umland [1] sowie in
meinem Covid-19-Blog [9] veröffentlichen werde. Ich werde auch in
Social Media-Portalen auf diesen öffentlichen Brief hinweisen. Ich
behalte mir vor, Ihre Antwort dort ebenfalls zu veröffentlichen.
Quellenangaben und Links:
[1] https://shiatsu-muenchen-und-umland.de/
[2] https://www.shiatsu-gsd.de/
[3] https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/
[4] https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-maerz-2021/?seite=2453
[5] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1
[6] https://www.shiatsu-gsd.de/was-ist-shiatsu/
[7] https://www.ardmediathek.de/wdr/video/quarks/heilen-durch-beruehrung-shiatsu/wdr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWVhYzE0MjBlLTExNjYtNDM5Ny05MjkxLTNmYWMzNTllM2Q2Ng/
[8] https://www.shiatsu-gsd.de/wp-content/uploads/2020/05/Hygieneempfehlungen_GSD_SHENDO.pdf
[9] https://covid-19.wh61.de/wp/