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Offener Brief: Untersagung von körpernahen Dienstleistungen wie Shiatsu-Behandlungen, § 12 (2) der 12. BayIfSMV nicht nachvollziehbar

der Regionalgruppe München und Umland der Gesellschaft für Shiatsu Deutschland e.V.:

 Ismaning, 06. März 2021.


An Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, MdL
und Herrn Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek, MdL (nur per E-Mail)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder, sehr geehrter Herr Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek,

ich schreiben Ihnen in meiner Eigenschaft als Leiter der Regionalgruppe München und Umland [1] der Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V. [2].

Mit Verwunderung - um nicht zu sagen mit Verärgerung - habe ich die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05. März 2021 [3] gelesen.

Obwohl es in der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 04. März 2021 [4] heißt: "Ministerrat unterstützt MPK-Beschlüsse", weicht die 12. BayIfSMV mit § 12 Abs. 2 in eklatanter, nicht nachvollziehbarer Weise und zudem ohne jegliche Begründung von diesen MPK-Beschlüssen vom 03. März 2021 [5] ab!

So steht in § 12 Abs. 2 Satz 1 der 12. BayIfSMV:
"Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt."
Ausnahmen gibt es in der 12. BayIfSMV nur für  die "Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege".

Dies ist aber eine ganz deutliche und zudem grundlose Abweichung von dem Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder vom 03. März 2021 . Dort heißt es in Ziffer 5, 2. Spiegelstrich (Seite 7 der PDF-Datei) eindeutig:
"Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist."

Warum dürfen Shiatsu-Praktikerinnen und Shiatsupraktiker ihre Shiatsu-Behandlungen [6] noch immer nicht anbieten? Wo doch Berührung so wichtig ist – quasi zur seelischen Hygiene gehört - (vgl. auch den WDR-Fernsehbeitrag „Heilen durch Berührung: Shiatsu“ [7]. Shiatsu-Behandlungen sind *keine* Wellness-Massagen, sondern dienen der Gesundheitsförderung.

Die Shiatsu-Behandlung erfolgt – im Gegensatz zu den meisten Massagen – im bekleideten Zustand. Hygienekonzepte [8] liegen vor, das Tragen von Masken ist möglich. Shiatsu-Behandlungen werden üblicherweise nur nach Terminvereinbarung durchgeführt, die „Zutrittssteuerung“ ist also gegeben – mehr noch: Es kommt nur immer ein Klient, eine Klientin in die Praxis. Es gibt also keinen Grund in Bayern vom dem MPK-Beschluss abzuweichen!

Daher bitte ich Sie dringend im Namen der Shiatsu-Praktikerinnen und Shiatsu-Praktiker der GSD-Regeionalgruppe München und Umland dringend, unverzüglich die 12. BayIfSMV an die MPK-Beschlüsse vom 03. März 2021 anzupassen oder zumindest Shiatsu-Behandlungen (und andere Massagen, die der Gesundheitsförderung dienen) in die Ausnahmen des § 12 Abs. 2 Satz 3 der 12. BayIfSMV aufzunehmen.

Über eine zeitnahe Rückmeldung freue ich mich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne - auch am Wochenende - zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Werner Hülsmann
- Leiter der GSD-Regionalgruppe München und Umland -
*Hinweis* - Aus Gründen der Fairness weise ich Sie darauf hin, dass ich diese E-Mail heute an die Mitglieder der Regionalgruppe weiterleiten und morgen, Sonntag, 07. März 2021 sowohl auf der Website der GSD Regionalgruppe München und Umland [1] sowie in meinem Covid-19-Blog [9] veröffentlichen werde. Ich werde auch in Social Media-Portalen auf diesen öffentlichen Brief hinweisen. Ich behalte mir vor, Ihre Antwort dort ebenfalls zu veröffentlichen. 

Quellenangaben und Links:
[1] https://shiatsu-muenchen-und-umland.de/
[2] https://www.shiatsu-gsd.de/
[3] https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/
[4] https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-maerz-2021/?seite=2453
[5] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1
[6] https://www.shiatsu-gsd.de/was-ist-shiatsu/
[7] https://www.ardmediathek.de/wdr/video/quarks/heilen-durch-beruehrung-shiatsu/wdr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWVhYzE0MjBlLTExNjYtNDM5Ny05MjkxLTNmYWMzNTllM2Q2Ng/
[8] https://www.shiatsu-gsd.de/wp-content/uploads/2020/05/Hygieneempfehlungen_GSD_SHENDO.pdf
[9] https://covid-19.wh61.de/wp/